Wege finden und gehen helfen

"Heilsam ist nur, wenn im Spiegel der Menschenseele sich bildet die ganze Gemeinschaft und in der Gemeinschaft lebet der Einzelseele Kraft."  Rudolf Steiner

In der aktuellen UN-Behindertenrechtskonvention wird erstmals auf das Zugehörigkeitsgefühl der Menschen mit Behinderung als Kriterium der Inklusion hingewiesen. Ein Aspekt, der schwer wiegt und dem Motto der Sozialethik eine ganz neue Aktualität gibt.

Auf die Praxis bezogen und aus einer mehr als 20-jährigen Tätigkeit in der professionellen Begleitung betreuungsbedürftiger Menschen stellt sich nun eine zentrale Frage: "Wie lässt sich eine dauerhafte Möglichkeit schaffen, das Ziel zu verwirklichen, mehr Selbstständigkeit und Autonomie leben zu können? Wie kann dem Sorge getragen werden, dass der hilfebedürftige Mensch auch auf seinem Weg der Verselbstständigung auf Unterstützung und Begleitung angewiesen ist und nicht alle Sicherheit verlieren darf?"

Aus diesen Betrachtungen heraus haben wir für uns ein Ziel formuliert: Menschen, die den Schritt in die ambulante Begleitung wagen können und wollen, in ihrer Verselbstständigung zu begleiten und ihnen die Wiedereingliederung zu ermöglichen. Ein Ziel, das auf vielfältigen Wegen erreicht werden kann.

Die Gemeinschaft ist wichtig

Will man das Motto der Sozialethik wirklich möglich machen, ist es wichtig, ein Gemeinschaftsleben führen zu können. Die heutige betreuerische Praxis zeigt, dass das Ziel der gelungenen Wiedereingliederung oft Utopie bleibt, da der Schritt in die Verselbstständigung auch die Gefahr mit sich bringt, aus der (tragenden) Gemeinschaft herausgerissen zu werden. Aber auch für diejenigen Menschen, die das Potenzial zur Entwicklung in die Verselbstständigung haben, besteht hier Handlungs- und Lösungsbedarf, der auf die individuellen Bedürfnisse der Klienten eingeht. Eine Möglichkeit ist das Verselbstständigende Wohnen.

Verselbstständigendes Wohnen in der Alten Weberei

Die Verselbstständigende Wohnform kommt dem Trainingswohnen inhaltlich nahe. Da Trainingswohnen als stehender Begriff von den Kostenträgern als eine zeitlich begrenzte Maßnahme im Umfang von maximal zwölf Monaten anerkannt ist, wählen wir ganz bewusst eine andere Begrifflichkeit, um Gestaltungsspielraum zu erhalten.

Die Alte Weberei bietet Menschen Raum für Verselbstständigendes Wohnen. Verselbstständigendes Wohnen ermöglicht den Menschen, den Schritt in die Verselbstständigung langsamer und geschützter anzugehen, als dies ein unvermitteltes Verlassen einer Vollbetreuung und die eigenständige Aufnahme eines selbstständigen Wohnens zulässt. Diese begleitete Wohnform hilft außerdem dabei, die große Spanne zwischen einem Lebens- und Arbeitsplatz an einem Ort einerseits und der Trennung beider Bereiche andererseits zu schließen.

In der Eingewöhnungszeit kann zunächst eine intensive Begleitung geleistet werden. Die angebotene Förderung und Betreuung zielt insbesondere darauf ab, den Bewohner soweit wie möglich zu befähigen, sich selbstständig im Bereich des Wohnens, in lebenspraktischen Tätigkeiten, in sozialen Kontakten und in einer sinnvollen Tagesstrukturierung, auch mit Erwerbstätigkeit, zurecht zu finden und zu leben.