Individuelle Menschen. Auf individuellen Wegen.
Das Angebot der Alten Weberei richtet sich an heranwachsende und erwachsene Menschen mit einer vorwiegend geistigen oder seelischen Behinderung im Sinne der Eingliederungshilfe. Ambulante Betreuung und Verselbstständigungs-Wohnen soll den Menschen mit Hilfebedarf die Möglichkeiten bieten, sich in ihrem selbst gewählten Umfeld weiter zu verselbstständigen und so von einer vollstationären Rundumversorgung unabhängig zu werden. Das Leistungsangebot richtet sich an Menschen mit Hilfebedarf im Kreis Schleswig-Flensburg. Sitz der Alten Weberei ist Süderbrarup, im Herzen der Region Angeln in Schleswig-Holstein.
Stark psychisch kranke Menschen und Betroffene, bei denen eine Suchtproblematik oder eine hohe Gewaltbereitschaft vorliegt, können im Rahmen des Konzepts der Alten Weberei leider nicht berücksichtigt werden.
Unser Ziel ist es, Menschen mit Hilfebedarf in der persönlichen Gestaltung ihres Lebens so zu unterstützen, dass sie entsprechend ihrer Fähigkeiten so eigenständig wie möglich in einem eigenen Haushalt leben und die alltäglichen Entscheidungen und Verrichtungen selbst tätigen können. Grundsätzlich versteht sich das Betreuungsangebot in erster Linie als Hilfe zur Selbsthilfe und orientiert sich an den spezifischen und aktuellen Bedürfnissen der Klienten.
Verselbstständigungs-Wohnen in der Alten Weberei
Es wird eine Übergangsphase vom vollstationären Wohnen hin zur ambulanten Betreuung mit einem anfänglich intensiveren Betreuungsangebot gestartet. Der Klient wohnt dabei in einer eigenen Wohnung in der Alten Weberei. Bedarfsabhängig werden je Tag zunächst höhere Betreuungszeiten angeboten, um eine angemessene Förderung in der Umstellung auf die eigenständige Bewältigung der Alltagsarbeiten zu ermöglichen. Auch wird, bei Bedarf, ein enger Kontakt zur Herkunftseinrichtung geführt und gehalten.
Nach einer dreimonatigen Probezeit hat der Klient auf Wunsch die Möglichkeit, wieder in die Herkunftseinrichtung zurückzukehren.
Ambulante Betreuung in den eigenen vier Wänden
Die ganzheitliche Betreuung erfolgt in einer eigenen Wohnung oder einer Hausgemeinschaft. Die Unterstützung und Hilfestellung ist auf Menschen ausgerichtet, die das Verselbstständigungs-Wohnen bereits erfolgreich absolviert haben, ohne dass die Rückkehroption in die vollstationäre Einrichtung genutzt wurde. Die Menschen haben in ihren neuen Bezügen Sicherheit gewonnen und in einer regelmäßig aufsuchenden Betreuung mit wachsenden zeitlichen Abständen genügend Unterstützung für eine erfolgreiche Alltagsbewältigung gefunden.
Assistenz und Beratung in den eigenen vier Wänden
Hierbei handelt es sich um eine punktuelle Betreuung zur Unterstützung im selbstständigen Wohnen. Hauptsächliche Aufgaben sind die Koordinierung und Beratung im Alltag auf erklärten Wunsch der Betroffenen. Diese Betreuungsform ist vorgesehen für Menschen, die bereits weitgehend verselbstständigt leben und nur in punktuellen Fragen der Lebensführung Beratung und Unterstützung benötigen. Diese können sie eigenverantwortlich einfordern.
Direkte Betreuungsleistungen
Die direkten Betreuungsleistungen umfassen, ausgehend vom individuellen Hilfebedarf, Unterstützung, Beratung und Anleitung. Die Hilfen orientieren sich an den Kompetenzen des Klienten und berücksichtigen seine individuelle Biografie und Lebenserfahrung. Die Fähigkeit zur Selbsthilfe wird unterstützt, um eine weitgehende dauerhafte Eigenständigkeit zu erzielen.
Inhalte der einzelfallbezogenen Hilfeleistungen sind u.a.:
- Erfassen des individuellen Hilfebedarfs und Erstellen einer Hilfevereinbarung
- Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum
- Beschaffung und Erhaltung eines Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes
- Gespräche über die persönliche Situation, Krankheit und Ängste
- Beratung und Begleitung in Konflikt-, Krisen und Veränderungssituationen
- Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit der Selbstversorgung, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung und Konflikten mit Mitbewohnern und Nachbarn
- Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer und sozialer Dienste und Leistungen
- Beratung im verantwortlichen Umgang mit Medien
- Betreuung und Begleitung bei eventuellen Erziehungsaufgaben
- Angebote rund um die Ernährung und die Zubereitung von Mahlzeiten
- Unterstützung im Umgang mit Ämtern, Banken und sonstigen Institutionen
- Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des Lebenskreises über den Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen tagesstrukturierender Angebote, beim Aufsuchen von Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beim Aufsuchen von Freunden und Angehörigen sowie beim Aufsuchen von Bildungs- und Freizeitangeboten
- Reparaturen und Pflegemaßnahmen, und – wenn vorhanden – auch Pflege des Gartenbereiches
- Förderung und Entwicklung der kreativen Fähigkeiten
Je nach individueller Situation des einzelnen Menschen sowie den Gegebenheiten seiner Herkunftseinrichtung und den Möglichkeiten zur Fortführung schon bestehender Hilfen, sind weitere Leistungen vereinbar. Die Verfügbarkeit der angebotenen Betreuungsleistungen folgt dabei dem Grundprinzip der beidseitigen Verlässlichkeit. Hilfeleistungen werden zu strukturierten Zeiten verbindlich vorgehalten und können in Anspruch genommen werden. Auf diese Weise werden Sicherheit und Vertrauen geschaffen, sich selbst zu erproben und eigene Lösungswege zu finden. Die Fähigkeit zur Selbsthilfe wird unterstützt, um eine dauerhafte Eigenständigkeit zu erzielen.
Mittelbare Betreuungsleistungen
Die mittelbaren Betreuungsleistungen umfassen insbesondere Gespräche im sozialen Umfeld, Telefonate und Schriftverkehr bezüglich der Alltagsangelegenheiten von Klienten, Einzelfalldokumentation, Fallbesprechungen, kollegiale Beratung und Erziehungsberatung. Zu den mittelbaren Betreuungsleistungen gehören auch die Bereitschaftszeiten und notwendigen Fahrzeiten zu den Leistungsempfängern. Hinzu kommen einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung und im Rahmen einer Nachbetreuung ehemaliger Klienten, sowie im angemessenen Umfang bei vorübergehenden stationären Aufenthalten, wie z.B. im Krankheitsfalle.
Indirekte Betreuungsleistungen
Zu den indirekten Betreuungsleistungen gehören die anteiligen Leistungen für Leitung, Verwaltung und Regieaufgaben des Dienstes und des Trägers, die Verknüpfung und Koordination des Angebotes zu den regionalen Versorgungsstrukturen sowie die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit.